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Landgemeinde Titz

Erste Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Landgemeinde Titz

Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen.

Grundlage für die Erstellung dieser Lärmaktionspläne bilden in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in den Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr. 

Für die Landgemeinde Titz besteht die Verpflichtung bis zum Sommer 2024 einen Lärmaktionsplan für die betroffenen Straßen- sowie Schienenabschnitte aufzustellen und zu beschließen. Die Lärmaktionsplanung für Haupteisenbahnstrecken des Bundes (Schienenwege) erfolgt hierbei durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Im ersten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Landgemeinde Titz auf einer Online-Plattform des Landes Nordrhein-Westfalen für Beteiligungen der Öffentlichkeit dargestellt und Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit gegeben, eigene Hinweise zur Lärmbelastung in der Landgemeinde Titz mitzuteilen. 

Nach Auswertung der Hinweise und der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erfolgt eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier wird der Entwurf des Lärmaktionsplans präsentiert und Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gesammelt. 

Die Beteiligung zum Lärmaktionsplan der Landgemeinde Titz erfolgt über das Online-Portal „Beteiligung NRW“: 

 

 https://beteiligung.nrw.de/portal/titz/beteiligung/themen/1005564 (Öffnet in einem neuen Tab)

 

Die Mitteilung von Hinweisen zur ersten Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Zeitraum vom 29. Januar 2024 bis zum 25. Februar 2024 unter vorgenannten Link möglich. 

 

Des Weiteren können Sie Anregungen und Hinweise zur Lärmaktionsplanung innerhalb des vorgenannten Zeitraums auch auf anderem Wege, beispielsweise schriftlich oder per E-Mail (E-Mail-Adresse: bauleitplanungtitzde), bei der Landgemeinde Titz, Fachbereich 2, Wilhelm-Lieven-Platz 1, 52445 Titz, abgegeben. 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Biermanns unter der Telefonnummer 02463/9954-200.

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