Wahlbekanntmachung
Stimmbezirk und Wahlraum, in dem der Wahlberechtigte wählen kann, sind in der Wahlbenachrichtigung, die in der Zeit 01.04.2010 bis 18.04.2010 zugestellt worden ist, angegeben.
Die Abgrenzung der Stimmbezirke kann während der allgemeinen Öffnungszeit in der Gemeindeverwaltung Titz, Rathaus, Zimmer 25, Landstraße 4, 52445 Titz eingesehen werden.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Der Wähler soll die Wahlbenachrichtigung mitbringen und hat sich auf Verlangen ü-ber seine Person auszuweisen. Deshalb ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers/jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber/innen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Kreiswahlvorschlag sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis 11 Düren I,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Für die Gemeinde werden 2 Briefwahlvorstände gebildet. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag um 17.00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung Titz, Rathaus, Landstraße 4, Zimmern 1 c und 33, 52445 Titz, zusammen. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, oder eine solche Tat versucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Titz, den 19.04.2010
Gemeinde Titz
Der Bürgermeister
Frantzen


