Feststellung der Jahresrechnung 2008
Gemäß § 96 I, II der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Gemeinderat der Gemeinde Titz in seiner Sitzung am 18.03.2010 die Jahresrechnung 2008 festgestellt und dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2008 schließt im Ergebnisplan mit einem Verlust von 670.110,74 € ab.
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und den Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang wurde nach § 101 i.V.m. § 95 GO NRW unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und des Lageberichts der Gemeinde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 10.03.2010 geprüft. In die Prüfung sind die Haushaltssatzung sowie weitere Bestimmungen von Satzungen der Gemeinde und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden. Sie wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts umfasst.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Auch er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Feststellung der Jahresrechnung 2008 mit allen Anlagen sowie der Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses, d. h. spätestens bis zum 31.12.2010 im Rathaus der Gemeinde Titz, Landstraße 4, Zimmer 24, während der Dienststunden Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr öffentlich aus.
Titz, den 14. April 2010
Der Bürgermeister
Frantzen
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Gemeinderat der Gemeinde Titz in seiner Sitzung am 18.03.2010 die Jahresrechnung 2008 festgestellt und dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2008 schließt im Ergebnisplan mit einem Verlust von 670.110,74 € ab.
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und den Teilrechnungen sowie der Bilanz und dem Anhang wurde nach § 101 i.V.m. § 95 GO NRW unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und des Lageberichts der Gemeinde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 10.03.2010 geprüft. In die Prüfung sind die Haushaltssatzung sowie weitere Bestimmungen von Satzungen der Gemeinde und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden. Sie wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts umfasst.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Auch er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Feststellung der Jahresrechnung 2008 mit allen Anlagen sowie der Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters liegen bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses, d. h. spätestens bis zum 31.12.2010 im Rathaus der Gemeinde Titz, Landstraße 4, Zimmer 24, während der Dienststunden Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr, Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr öffentlich aus.
Titz, den 14. April 2010
Der Bürgermeister
Frantzen

