Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Titz für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der jeweils gültigen Fassung, wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Titz für das Haushaltsjahr 2012 mit ihren Anlagen ab dem 06. Februar 2012 für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rat der Gemeinde Titz zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Rathaus, Landstraße 4, Zimmer 24, öffentlich ausliegt. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung erheben. Diese können schriftlich oder mündlich zu Protokoll im Rathaus der Gemeinde Titz, Landstraße 4, Zimmer 24, vorgebracht werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat der Gemeinde Titz in öffentlicher Sitzung vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung.
Titz, den 03. Februar 2012
Der Bürgermeister
gez. Jürgen Frantzen

