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Allgemeines und Aktuelles

Hinweis des Ordnungsamtes - Hundekot

Aufgrund zahlreicher Beschwerden aus der Bevölkerung weist das Ordnungsamt darauf hin, dass Verunreinigungen von Gehwegen, Plätzen und Parkanlagen nicht nur ein Ärgernis, sondern auch einen Bußgeldtatbestand darstellen.

In letzter Zeit häufen sich Anzeigen gegen Hundebesitzer, die die Hinterlassenschaften ihrer Hunde (umgangssprachlich auch "Tretminen" genannt) auf besagten Flächen einfach liegen lassen.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass, wenn solche Fälle bekannt werden, die Hundebesitzer mit Geldbußen rechnen müssen; Hinweise werden erbeten an die Gemeinde Titz, Ordnungsamt, Landstrasse 4, 52445 Titz.

Als "abschreckendes" Beispiel sind hier einige Bilder der Gasse von der Linnicher Straße zur Bungsstraße in Titz beigefügt.




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Auskunft erteilt:


Guido Pungg
FB 2.2 - Bürgerservice und soziale Leistungen
Tel.: 02463-659-24
E-Mail: gpungg@gemeinde-titz.de

Rathaus in Titz

Besuchszeiten:

Montags bis mittwochs:
07.30 Uhr - 13.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstags:
07.30 Uhr - 13.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitags:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr

... sowie nach Vereinbarung.

Anschrift:

Gemeindeverwaltung Titz
Landstr. 4 52445 Titz
Telefon: 02463/659-0
Telefax: 02463/659-99
e-mail: info@gemeinde-titz.de