Hinweis des Ordnungsamtes - Hundekot
Aufgrund zahlreicher Beschwerden aus der Bevölkerung weist das Ordnungsamt darauf hin, dass Verunreinigungen von Gehwegen, Plätzen und Parkanlagen nicht nur ein Ärgernis, sondern auch einen Bußgeldtatbestand darstellen.
In letzter Zeit häufen sich Anzeigen gegen Hundebesitzer, die die Hinterlassenschaften ihrer Hunde (umgangssprachlich auch "Tretminen" genannt) auf besagten Flächen einfach liegen lassen.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass, wenn solche Fälle bekannt werden, die Hundebesitzer mit Geldbußen rechnen müssen; Hinweise werden erbeten an die Gemeinde Titz, Ordnungsamt, Landstrasse 4, 52445 Titz.
Als "abschreckendes" Beispiel sind hier einige Bilder der Gasse von der Linnicher Straße zur Bungsstraße in Titz beigefügt.

In letzter Zeit häufen sich Anzeigen gegen Hundebesitzer, die die Hinterlassenschaften ihrer Hunde (umgangssprachlich auch "Tretminen" genannt) auf besagten Flächen einfach liegen lassen.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass, wenn solche Fälle bekannt werden, die Hundebesitzer mit Geldbußen rechnen müssen; Hinweise werden erbeten an die Gemeinde Titz, Ordnungsamt, Landstrasse 4, 52445 Titz.
Als "abschreckendes" Beispiel sind hier einige Bilder der Gasse von der Linnicher Straße zur Bungsstraße in Titz beigefügt.


