Zustand der befestigten und unbefestigten Wirtschaftswege
Im Gemeindegebiet gibt es viele Wirtschaftswege. Diese Wege sind mit Asphalt oder Pflaster befestigt. Zusätzlich gibt es noch sehr viele unbefestigte Wirtschaftswege, die ausschließlich durch die Landwirtschaft genutzt werden. Sie dienen dazu, dass die Landwirte die Ackerparzellen erreichen können, ohne über das Nachbargrundstück fahren zu müssen. Bei der Betrachtung dieser Wegearten ist im gesamten Gemeindegebiet aufgefallen, dass
- Banketten überhöht (angepflügt) oder abgepflügt werden
- die ursprüngliche Breite der Wege nicht mehr vorhanden ist
- Grenzsteine fehlen oder falsch wieder aufgestellt wurden
- ganze Wege einfach verschwunden sind und jetzt als Ackerfläche genutzt werden.
Bei befestigten Wegen dient die Asphalt- oder Pflasterschicht nicht nur als Befestigung, sondern auch als Hemmschwelle zum Umpflügen. An den Randbereichen (Banketten) wird oft genug "geknabbert", so dass die Wegebefestigung schon die (inoffizielle) Grenze zum Acker darstellt. Bei den unbefestigten Feldwegen (Graswege) scheint die Hemmschwelle teilweise nicht mehr zu existieren. Oftmals stehen Kartoffel- oder Weizenreihen bereits deutlich auf öffentlichen Grundstücken, da der Weg dort zum Acker umfunktioniert wurde.
Dies sind Beschädigungen bzw. Zerstörungen öffentlichen Eigentums.
Auf die Beseitigung dieses Missstandes wird zukünftig ein großes Augenmerk gelegt.
In Zweifelsfällen wird ein Vermessungsbüro beauftragt die ursprünglichen Grenzen und Grenzsteine wiederherzustellen, wobei die hohen Kosten dann vom Verursacher zu bezahlen sind.
- Banketten überhöht (angepflügt) oder abgepflügt werden
- die ursprüngliche Breite der Wege nicht mehr vorhanden ist
- Grenzsteine fehlen oder falsch wieder aufgestellt wurden
- ganze Wege einfach verschwunden sind und jetzt als Ackerfläche genutzt werden.
Bei befestigten Wegen dient die Asphalt- oder Pflasterschicht nicht nur als Befestigung, sondern auch als Hemmschwelle zum Umpflügen. An den Randbereichen (Banketten) wird oft genug "geknabbert", so dass die Wegebefestigung schon die (inoffizielle) Grenze zum Acker darstellt. Bei den unbefestigten Feldwegen (Graswege) scheint die Hemmschwelle teilweise nicht mehr zu existieren. Oftmals stehen Kartoffel- oder Weizenreihen bereits deutlich auf öffentlichen Grundstücken, da der Weg dort zum Acker umfunktioniert wurde.
Dies sind Beschädigungen bzw. Zerstörungen öffentlichen Eigentums.
Auf die Beseitigung dieses Missstandes wird zukünftig ein großes Augenmerk gelegt.
In Zweifelsfällen wird ein Vermessungsbüro beauftragt die ursprünglichen Grenzen und Grenzsteine wiederherzustellen, wobei die hohen Kosten dann vom Verursacher zu bezahlen sind.

