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Allgemeines und Aktuelles

Widerspruchsmöglichkeiten gegen Google Street View

In einer Presserklärung am 10. August 2010 hat das Internetunternehmen Google bekannt gegeben, sein Produkt "Street View" zunächst für die 20 größten Städte Deutschlands bis Ende des Jahres 2010 einzuführen.

Street View ist eine Funktion des Kartendienstes Google Maps. Mit Hilfe von Street View-Fahrzeugen, auf denen ein Kameramast montiert ist und der während der Vorbeifahrt Häuserfronten und Straßenzüge abfotografiert, erzeugt Google ein Panorama - Bild, das in Google Maps eingeblendet werden kann und das Gefühl verleihen soll (aufgrund der fotorealistischen Umgebung), man sei an dem abfotografierten Ort.

Google hat auf bereits existierenden Bildaufnahmen bisher nur Gesichter und Nummernschilder unkenntlich gemacht, nicht aber Häuser, was zu großen datenschutzrechtlichen Bedenken führte, die Google veranlasst haben, bisher für Deutschland kein weiteres Bildmaterial ins Internet zu stellen. Google will nun auch auf Wunsch von Mietern und Eigentümer deren Häuser vor der Veröffentlichung der Bilder unkenntlich machen.
Bürger, die eine Veröffentlichung von Bildern ihrer Häuser bei Google ablehnen, können daher vorsorglich Widerspruch einlegen, damit die Aufnahmen gar nicht erst im Internet publiziert werden; ab der 33. Kalenderwoche will Google hierzu im Internet unter www.google.de/streetview ein Dienstprogramm vier Wochen lang bereitstellen.

Unabhängig davon können Bürger einen Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern der eigenen Person, Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und Grundstücken formlos

per E-Mail (streetview-deutschland@google.com) oder

per Post (Google Germany GmbH, betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg)

einlegen (Anm.: der Straßenname ist richtig geschrieben).

Neben Name, Straße und Hausnummer der Liegenschaft sollte das Gebäude beschrieben werden, damit es unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann. Musterwidersprüche können von der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) heruntergeladen werden, die auch weitergehende Informationen bietet.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Titz nicht Adressatin der Widersprüche ist, sondern die Firma Google. Nachfragen zum Stand Ihres Widerspruches können daher nur von Google beantwortet werden.

Ergänzung:
In der Presseerklärung am 19. August 2010 hat Google bekanntgegeben, dass die Widerspruchsfrist um 4 Wochen verlängert wird und nun erst am 15. Oktober 2010 endet.