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Allgemeines und Aktuelles

Überprüfung der Angaben über versiegelte Flächen

im Zuge der Einführung der getrennten Abwassergebühr

Aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgericht Münster vom 18.12.2007 war die Gemeinde Titz verpflichtet, die Abwassergebühren verursachungsgerecht, also getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitungen zu ermitteln und festzusetzen. Zwischenzeitlich wurde durch das Verwaltungsgericht Aachen bestätigt, dass die Gemeinde Titz die rückwirkende Erhebung zum 01.01.2007 einführen musste.
Die Ermittlung der Flächen erfolgte in Eigenverantwortung der Hauseigentümer. Eine Überprüfung fand zum damaligen Zeitpunkt nicht statt. Der Rat der Gemeinde Titz hat mittlerweile eine Überprüfung der abflusswirksamen befestigten Flächen beschlossen. Hierzu sind die Städte und Gemeinden im Übrigen auch verpflichtet, damit sichergestellt ist, dass dem Grundsatz der Gebührengerechtigkeit gefolgt wird.
Ab dem 17.05.2010 wird das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro, die Fa. VDH Projektmanagement mbH, Erkelenz, mit der Nachvermessung beginnen.
Die Kontrolle erfolgt bei rund 300 zufällig ausgewählten Grundstücken in 2010. In den kommenden Jahren werden jeweils weitere ca. zehn Prozent der Grundstücke auf die Richtigkeit der gemachten Angaben hin überprüft werden, so dass im Verlauf der kommenden zehn Jahre alle versiegelten Flächen in der Gemeinde Titz überprüft werden.
Sollten bei der Überprüfung Unrichtigkeiten festgestellt werden, ist die Gemeinde Titz berechtigt (und im Sinne der Gleichbehandlung aller Gebührenschuldner verpflichtet), eine Nachveranlagung vorzunehmen. Unrichtigkeiten zu Gunsten des Grundstückeigentümers werden selbstverständlich auch rückwirkend berücksichtigt.
Die Mitarbeiter des beauftragten Ingenieurbüros werden sich frühzeitig vor Beginn der Vermessungsarbeiten bei Ihnen anmelden und sich durch eine Bescheinigung der Gemeindeverwaltung ausweisen. Während der Arbeiten ist das Betreten Ihres Grundstückes durch geschultes Fachpersonal unumgänglich. Dennoch werden die Mitarbeiter des Ingenieursbüro versuchen, ihre mit den Tätigkeiten verbundene Anwesenheit auf ein minimales Maß zu beschränken.
Sollten Sie Fragen zu den Vermessungsarbeiten haben oder sollten Probleme entstehen, wenden Sie sich bitte an die vor Ort tätigen Mitarbeiter des Ingenieursbüros oder rufen Sie an:
Projektleitung: Herr Dipl.- Ing. Arnd Wilms - VDH -
Tel.: 02431 943 47-0
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