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Landgemeinde Titz

Hinweis der Verwaltung zur ZUE

Ablauf des weiteren Vorgehens

Der Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales, Schule und Sport der Landgemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 12. März 2024 unter anderem einstimmig (ohne eine eigene Empfehlung) beschlossen, dem Rat eine abschließende Entscheidung über die Frage der Verpachtung der brachliegenden Sportplatzfläche außerhalb der Ortschaft Ameln zum Zwecke der Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen offenzuhalten. Dabei wurde als Entscheidungsmöglichkeit insbesondere auch das Stattfinden eines Ratsbürgerentscheids am 9. Juni 2024 erkannt, kraft dessen die aufgeworfene Frage unmittelbar durch die Bürgerinnen und Bürger zu beantworten wäre. Die Verwaltung wurde daher gleichzeitig darum gebeten, den etwaigen Ratsbürgerentscheid vorzubereiten. Seitdem prüft die Verwaltung intensiv alle nun notwendigen Schritte, um dem Gemeinderat einen rechtlich einwandfreien Beschlussvorschlag vorlegen zu können.

Notwendig für die Durchführung eines (Rats-)Bürgerentscheids ist eine kommunale Satzung, in der eine Gemeinde die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Bürgerentscheids regelt Derzeit verfügt die Landgemeinde Titz zwar über eine entsprechende Satzung. Diese datiert allerdings aus 2004 und bedarf verschiedener Anpassungen, insbesondere auch um dem Wunsch der Fraktionen hinsichtlich des Datums des etwaigen Ratsbürgerentscheids entsprechen zu können. Daher bereitet die Verwaltung aktuell eine neue Satzung vor, die dem Gemeinderat in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag (21. März 2024, 18:00 Uhr (Aula der PRIMUS-Schule Titz)) zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird.

Nach Beschluss durch den Gemeinderat ist die Satzung (wie übrigens alle Satzungen der Landgemeinde Titz) öffentlich bekanntzumachen, und zwar an der Bekanntmachungstafel am Rathaus in Titz für die Dauer von mindestens einer Woche. Erst dann tritt die Satzung in Kraft.

Was heißt das?

  • Die Verwaltung wird dem Gemeinderat zu seiner Sitzung am 21. März 2024 den Entwurf einer gemeindlichen „Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden“ zur Beschlussfassung vorlegen.
  • Sofern der Rat eine entsprechende Satzung beschließt, wovon die Verwaltung derzeit ausgeht, wird diese Satzung voraussichtlich ab dem 22. März 2024 bekanntgemacht und tritt mit Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist von einer Woche in Kraft, also während der Ostertage.
  • Da der von den Fraktionen als Möglichkeit erkannte Ratsbürgerentscheid am 9. Juni 2024 erst beschlossen werden kann, wenn die zuvor beschlossene Satzung in Kraft getreten ist, wird bei fortbestehendem Interesse an dieser Möglichkeit eine weitere Ratssitzung nach Ostern erforderlich. Bürgermeister Jürgen Frantzen hat daher heute Vormittag die Mitglieder des Gemeinderats darüber informiert, dass er den Rat in der ersten Woche nach den Osterferien voraussichtlich zu einer weiteren Sitzung einberufen wird, in deren Rahmen dann das Stattfinden des Ratsbürgerentscheids beschlossen werden könnte. Derzeit ist geplant, dass diese weitere Sitzung des Gemeinderats am Mittwoch, 10. April 2024, stattfinden wird. Ort und Zeit dieser Sitzung werden zu gegebener Zeit unter anderem im öffentlichen Ratsinformationssystem (Link:  https://ratsinfo.titz.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)) der Landgemeinde Titz einsehbar sein.

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